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   FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12   

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https://dejure.org/2014,20467
FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12 (https://dejure.org/2014,20467)
FG Köln, Entscheidung vom 24.06.2014 - 1 K 3876/12 (https://dejure.org/2014,20467)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 1 K 3876/12 (https://dejure.org/2014,20467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitiger Einspruch gegen die Aufhebung von Kindergeld bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Einspruchserhebung gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid außerhalb der Monatsfrist wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Wirksame Einspruchserhebung gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid außerhalb der Monatsfrist wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kindergeldrückforderung - Arbeitsamt-Bescheide ein Jahr anfechtbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Rückforderungsbescheiden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Kindergeld - längere Einspruchsfrist möglich!

  • bista.de (Kurzinformation)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeld-Rückforderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Kindergeld - längere Einspruchsfrist möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsbescheiden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Rechtsbehelfsbelehrung bei Kindergeldrückforderungsschreiben - Hinweis nach eigentlicher Belehrung erweckt falschen Eindruck

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12
    Unrichtig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Rechtsbehelfsbelehrung aber auch dann, wenn sie Informationen enthält, die über den gesetzlich erforderlichen Mindestinhalt hinausgehen und diese Informationen bei objektiver Betrachtung dazu geeignet sind, die Möglichkeiten der Fristwahrung zu gefährden (BFH-Beschluss v. 26.05.2010, VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080).

    Ob eine konkrete Rechtsbehelfsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist aufgrund einer Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BFH-Beschluss vom 09.11.2009, IV B 54/09, BFH/NV 2010) und bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder die ergänzenden Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste, wobei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu Lasten der Behörde gehen (vgl. BFH-Beschluss vom 09.11.2009 a.a.O.; BFH-Beschluss vom 26.05.2010 VIII B 228/09, a.a.O.).

  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsbehelfsbelehrung dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes --GG-- Art. 19 Abs. 4 GG) Rechnung tragen muss, aber so einfach und klar wie möglich sein soll (BFH-Urteil v. 20.11.2013, X R 2/12, BStBl II 2014, 236).
  • BFH, 07.03.2006 - X R 18/05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12
    Insbesondere ist im Interesse rechtsunkundiger Beteiligter eine inhaltliche Überfrachtung zu vermeiden, die statt Klarheit zu schaffen wegen ihres Umfangs und ihrer Kompliziertheit Verwirrung stiftet (BFH-Urteil vom 07.03.2006, X R 18/05, BStBl II 2006, 455).
  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12
    Ob eine konkrete Rechtsbehelfsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist aufgrund einer Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BFH-Beschluss vom 09.11.2009, IV B 54/09, BFH/NV 2010) und bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder die ergänzenden Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste, wobei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu Lasten der Behörde gehen (vgl. BFH-Beschluss vom 09.11.2009 a.a.O.; BFH-Beschluss vom 26.05.2010 VIII B 228/09, a.a.O.).
  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12
    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung noch andere als die notwendigen Angaben, so müssen auch diese Angaben richtig, vollständig und unmissverständlich sein (vgl. BFH-Urteil vom 21.06.2007, III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).
  • FG Münster, 09.01.2014 - 3 K 3794/13

    Aufhebung eines Einspruchsbescheids mangels rechtlichen Gehörs zur Verfristung

    Auszug aus FG Köln, 24.06.2014 - 1 K 3876/12
    Da der Verfristung vorliegend bereits die Verwendung einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung entgegensteht, kann dahinstehen, ob in der fehlenden Erörterung einer möglichen Verfristung zwischen Einspruch und Einspruchsentscheidung durch die Beklagte ein zur Aufhebung der Einspruchsentscheidung führender Verfahrensmangel liegt (vgl. hierzu Urteil des FG Münster v. 09.01.2014, 3 K 3794/13 Kg, EFG 2014, 624 m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2016 - XI B 36/16

    Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem

    Selbst bei einem juristischen Laien --der wissen muss, ob gegen einen geänderten Bescheid, den er angefochten hat, Einspruch, Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist-- führt die im Streitfall weder inhaltlich überfrachtete noch unübersichtlich gestaltete Rechtsbehelfsbelehrung auch in den Fällen, in denen --wie hier-- die Voraussetzungen weder i.S. von § 365 Abs. 3 Satz 1 AO noch i.S. von § 68 Satz 2 FGO vorliegen, nicht zu Verwirrung oder Verunsicherung (a.A. FG Köln, Urteile vom 24. Juni 2014  1 K 3876/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 1759, Rz 22; vom 24. Juni 2014  1 K 1227/12, EFG 2014, 1760, Rz 26; offenlassend FG Münster, Urteil vom 9. Januar 2014  3 K 742/13 Kg, AO, EFG 2014, 622, Rz 40).

    dd) Die Rechtsfrage, ob der bei einer Rechtsbehelfsbelehrung zusätzlich verwandte Passus "Hinweise: Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse" zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung und damit zur Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr führen kann (vgl. dazu Urteil des FG Münster in EFG 2014, 622; Sächsisches FG, Urteil vom 15. Januar 2014  8 K 959/12 (Kg), n.v., juris; auch FG Münster, Urteil vom 28. April 2014  6 K 1015/13 Kg, EFG 2015, 2, Revisionsverfahren Az. III R 27/14 durch Hauptsacheerledigung erledigt; Urteile des FG Köln in EFG 2014, 1759, und in EFG 2014, 1760), stellt sich im Streitfall nicht; denn die Familienkasse hat diesen Hinweis vorliegend nicht verwendet.

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2016 - 4 V 770/15

    Zustellungsurkunde: Inhalt, Gegenbeweis - Einspruchsfrist: Verständlichkeit der

    Der Senat teilt demgegenüber nicht die vom Antragsteller auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 24. Juni 2014 (1 K 3876/12, EFG 2014, 1759) zu einer insoweit gleichlautenden Rechtsbehelfsbelehrung gestützte Ansicht, es sei zweifelhaft, ob diese den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung genüge.
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